Künstlersozialkasse – was ist das?

Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Über diese werden derzeit rund 185.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer/innen auch, tragen die selbständigen Künstler und Publizisten die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst. Die andere Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe (30%) solcher Unternehmen finanziert, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten. Der Abgabesatz der Künstlersozialkasse (KSK) wurde für 2017 auf 4,8% gesenkt und wird jährlich neu festgelegt. Bemessungsgrundlage sind dabei alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.