Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Über diese werden derzeit rund 185.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer/innen auch, tragen die selbständigen Künstler und Publizisten die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst. Die andere Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe (30%) solcher Unternehmen finanziert, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten. Der Abgabesatz der Künstlersozialkasse (KSK) wurde für 2017 auf 4,8% gesenkt und wird jährlich neu festgelegt. Bemessungsgrundlage sind dabei alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.