Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Über diese werden derzeit rund 185.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.
Wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer/innen auch, tragen die selbständigen Künstler und Publizisten die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst. Die andere Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe (30%) solcher Unternehmen finanziert, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten. Der Abgabesatz der Künstlersozialkasse (KSK) wurde für 2017 auf 4,8% gesenkt und wird jährlich neu festgelegt. Bemessungsgrundlage sind dabei alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
Als Werbeagentur in der Rechtsform eines Einzelunternehmens unterliegen die kreativen Teile unserer Leistungen der Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse. Dabei ist es leider unerheblich, dass keiner unserer Mitarbeiter/innen in der Künstlersozialkasse versichert ist und auch keiner Leistungen von dort erwarten kann.
Nicht unter die Abgabepflicht der Künstlersozialkasse fallen unsere Leistungen aus Bereichen wie Druck, Werbemittelherstellung, Anzeigenschaltung, Setup von Homepages, Programmierung und technische Umsetzung, Hosting, Suchmaschinenoptimierung, technische und inhaltliche Pflege, Updates, Upgrades und allgemeine Werbe- und Konzeptberatung.
Abgaben an die Künstlersozialkasse werden nicht automatisch erfasst oder eingezogen. Seit dem Jahre 2013 wird bei einer Betriebsprüfung jedoch eine Beitragspflicht üblicherweise geprüft und gegebenenfalls für den Prüfungszeitraum nachberechnet. Um einer solchen Nachforderung entgegen zu wirken, können Sie Ihren Betrieb unter www.kuenstlersozialkasse.de anmelden. Eine mögliche Abgabepflicht kann dann ermittelt und nach Abschluss eines Geschäftsjahres der Höhe nach angemeldet werden.
Diese Information gibt nur einen ersten Überblick und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie gibt nur Antworten auf einige häufig von Kunden gestellten Fragen. Im Zweifel kann sie keinen fachmännischen Rat ersetzen – etwa durch die Künstlersozialkasse (Servicetelefon unter 0 44 21 - 97 34 05 15 00) oder Ihre/n Steuerberater/in.