Mit Anfang dieses Monats ist dieses Wortungetüm – sorry, natürlich die gesetzlichen Bestimmungen, die sich dahinter verbergen, in Kraft getreten. Und das sollte Sie interessieren. Warum?
Ganz einfach, im § 25 des neuen “Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) tritt eine neue Regelung für Cookies in Kraft. Dort ist eine strenge Einwilligungspflicht mit wenigen Ausnahmen geregelt. Deshalb sollte jeder bei seiner Homepage prüfen, ob seine Cookie-Banner rechtlich einwandfrei sind.
Übrigens, wir verwenden möglichst keine Cookies, wenn wir Internetseiten für unsere Kunden konzipieren und gestalten.
Aus gutem Grund, wie sich jetzt herausstellt. Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Unterstützung bei der Neuerstellung oder Optimierung Ihrer Homepage? Wir könnten Ihnen bestimmt weiterhelfen. Sprechen Sie uns doch einfach an unter 0211 6 00 44 91 oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gerne und sorgen dafür, dass Ihr Internetauftritt informativ und zukunftssicher wird.
Diese Informationen geben nur einen Hinweis und stellen keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen, Ihren Rechtsbeistand und/oder den Datenschutzbeauftragten Ihres Hauses (falls vorhanden) auf die neue TTDSG anzusprechen. Wenn Sie weitere Information zum TTDSG wünschen, finden Sie diese hier.