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Europäischer Gerichtshof (EuGH) und Like Button

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Like Button

Hat ja was: der Like Button von Facebook auf der eigenen Homepage. Verführt Ihre Besucher/innen, Sie oder Ihren Betrieb oder Ihr Angebot zu liken. Netter Nebeneffekt: Sie kommen jung, dynamisch und modern rüber. Aber wissen Sie, welche Daten Facebook von Ihren Besuchern dabei erhebt? Oder was sie mit den Daten anstellen? Und – wollen Sie dafür Verantwortung übernehmen?

Brandaktuell hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Betreiber von Webseiten mitverantwortlich sind, wenn Facebook über seinen Like Button personenbezogene Daten abgreift. Problematisch für Sie als Homepage Betreiber ist, dass Facebook über den Like Button personenbezogene Daten Ihrer Besucher (z.B. deren IP-Adresse) automatisch erhebt. Sogar dann, wenn Nutzer weder bei Facebook eingeloggt sind noch dort überhaupt ein Konto haben. Offene Frage für Sie: Verstoßen Sie deshalb gegen Datenschutzvorschriften?

Nicht festgelegt hat der EuGH, wie Sie auf Ihrer Homepage damit umgehen sollten: Nur informieren? Oder sogar bei Ihren Besucher/innen eine Einwilligung einholen? Klar ist jedoch, dass Sie als Seitenbetreiber genauer über mögliche Datenübermittlungen beim Besuch auf Ihrer Website informieren müssen.

Aber – Sie brauchen endgültige gerichtliche Klärungen nicht abzuwarten! Wir kennen elegante Wege und technische Möglichkeiten, unerwünschte Datenerhebungen von Facebook und anderen Social Media Diensten zu umgehen. Und trotzdem Verlinkungen herzustellen. Wollen Sie sich Facebook und andere also zu Nutze machen und auf Ihrer Webseite für sich arbeiten lassen? Nur zu, rufen Sie einfach unter 0211 - 600 44 91 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gerne zur sinnvollen Integration von Social Media Buttons auf Ihrer Homepage. Und gestalten Ihre Website gleich so, dass sie auch ohne Facebook, Twitter und Konsorten cool und dynamisch rüber kommt.

Hinweis: Unsere News können nur anreißen, auf was Sie bei Ihrer Homepage achten sollten. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen, einen Rechtsbeistand Ihres Vertrauens zu konsultieren.

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