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EU stellt OS-Plattform (Online-Streitbeilegung) ein - was ist zu tun?

EU stellt OS-Plattform (Online-Streitbeilegung) ein - was ist zu tun?

Seit 2016 waren Online-Händler in der EU verpflichtet, in ihrem Impressum einen Link zur OS-Plattform (Online-Streitbeilegung) der EU-Kommission bereitzustellen. Ziel dieser Plattform war es, Verbraucherstreitigkeiten außergerichtlich zu lösen. Die Nutzung war für Unternehmen freiwillig, jedoch musste der Link samt E-Mail-Adresse öffentlich zugänglich sein.

Zum 20. Juli 2025 wurde die OS-Plattform aufgrund geringer Nutzung endgültig eingestellt. Die letzten Beschwerden konnten bis zum 20. März 2025 eingereicht werden. Mit der Abschaltung entfällt auch die gesetzliche Pflicht, den Link zur Plattform im Impressum oder auf der Website anzugeben.

Wen betrifft das?

Unternehmer, die online Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sollten den Link zur OS-Plattform unverzüglich aus dem Impressum entfernen. Ein fehlender oder nicht funktionierender Link hatte in der Vergangenheit häufig Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände zur Folge.

Was ist jetzt zu tun?

  • Entfernen Sie den Link zur OS-Plattform aus Ihrem Impressum und ggf. aus AGB oder E-Mails.
  • Prüfen Sie, ob der Link an anderer Stelle noch verwendet wird.

Die allgemeine Hinweispflicht zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bleibt bestehen. Dieser Hinweis muss weiterhin im Impressum enthalten sein – unabhängig von der OS-Plattform.

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