Seit einigen Tagen häufen sich Meldungen dazu, dass Unternehmen mit Abmahnungen wegen der nicht Datenschutz konformen Einbindung von Google Fonts konfrontiert werden. Dabei werden auch höhere Geldbeträge gefordert – siehe zum Beispiel aktuelle Meldung der IHK Bodensee. Wir hatten Sie bereits frühzeitig im Februar dieses Jahres zu der Problematik informiert.
Lösungen sind leicht
Auch wenn die Rechtslage unterschiedlich bewertet wird, gibt es zwei einfache Wege, das Problem mit Google Fonts zu umgehen: entweder verzichten Sie beim Betrieb Ihrer Website auf Google Fonts oder Sie setzen ausschließlich lokal gehostete Versionen von Google Fonts ein. Auch wenn Sie als Betreiber Ihrer Internet-Seite grundsätzlich dafür verantwortlich sind, Ihre Website im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen zu veröffentlichen, stehen Sie nicht allein da. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer Website und schlagen Lösungen vor.
Gute Nachrichten für unsere Kunden
Google Fonts in der rechtlich fragwürdigen Version setzen wir schon seit einiger Zeit bei der Programmierung von Homepages nicht mehr ein. Zusätzlich haben wir frühzeitig die von uns erstellten Webseiten geprüft, ob wegen Google Fonts Probleme abzusehen waren. Sollte dies der Fall sein – zum Beispiel bei Webseiten, deren Programmierung schon länger zurück liegt – haben wir uns um die Beseitigung des Problems bereits im Frühjahr gekümmert.
Wenn Sie Ihre Webseite als Betreiber und Verantwortlicher selbst überprüfen möchten, können Sie das schnell und einfach online tun. Der Google-Fonts-Checker testet, ob beim Besuch der angegebenen Internetseite Schriften von Google nachgeladen werden.
Sollten Sie zum Einsatz von Google Fonts Fragen haben oder als Betreiber Ihrer Webseite unsicher sein, ob auch Sie von einer Abmahnung bedroht sind, kontaktieren Sie uns bitte unter 0211 - 600 44 91 oder per E-Mail an
Diese Informationen geben nur einen Hinweis und stellen keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen, Ihren Rechtsbeistand und/oder den Datenschutzbeauftragten Ihres Hauses (falls vorhanden) auf den Einsatz von Google Fonts und sonstigen Diensten anzusprechen – besonders auch im Falle einer konkreten Abmahnung.