Allgemeine Geschäftsbedingungen | Grafik- und WebDesign

Allgemeine Geschäftsbedingungen | Grafik- und WebDesign

§ 1 Geltungsbereich, Gegenstand des Vertrages

(1) loosemedia, Stefan Loose, Gerhart-Hauptmann-Straße 43, 40699 Erkrath - Unterfeldhaus (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt), erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien aus dem Bereich (Web-)Design, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hätte diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten auch dann, wenn er in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sollen in Textform erfolgen. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z.B. E-Mail).

(4) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Beraten, Konzept, Planen, Gestalten, Produktion, Werbeschaltungen jeglicher Werbemaßnahmen, sowie sonstige Leistungen nach Absprache. Die detaillierten Beschreibungen der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, sowie deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen des Auftragnehmers.

§ 2 Vergütung

(1) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch zwei Monate nach Eingang des Angebotes beim Kunden. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Kunde, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie schließen Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

(2) Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Sie sind ohne Abzug sofort nach Abschluss bzw. Annahme eines Projekts bzw. einer Projektphase fällig.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen wie vertraglich vereinbart zu verlangen und in Rechnung zu stellen. Kommt der Kunde mit einer Abschlagszahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer die Arbeiten so lange verweigern, bis die Zahlung erfolgt ist.

(4) Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, kann der Auftragnehmer Mehrleistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Kunden oder durch unvorhergesehene und nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände notwendig werden, nach aufgewendeten Stunden mit einem aktuell geltenden Stundensatz zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer berechnen. Ist keine Pauschalvergütung vereinbart, werden sämtliche Leistungen des Auftragnehmers nach aufgewendeten Stunden zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer berechnet.

(5) Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig (Entwurfshonorar), sofern nicht ausdrücklich und in Textform etwas anderes vereinbart ist.

(6) Materialkosten, wie Farbkopien, Computerausdrucke, Datenfernversand oder Datenspeicherung auf Dateiträgern sowie Bildlizenzen, die vom Kunden veranlasst sind, werden - soweit nichts anderes vereinbart - berechnet.

(7) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Kunde sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

§ 3 (Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle Unterlagen, die für die Erstellung des Werkes nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme etc.

(2) Der Kunde versichert, zur Verwendung aller Unterlagen, die er dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Er ist zudem allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte.

(3) Einzelne Entwicklungs- und Projektphasen werden jeweils nach Fertigstellung dem Kunden zur Korrektur und Abnahme zur Verfügung gestellt. Korrekturen, Einwände und Abnahmen erfolgen in Textform (§ 126b BGB). Die Abnahme darf nicht aufgrund subjektiver gestalterischer oder künstlerischer Vorstellungen verweigert werden, sofern die vereinbarten Leistungen vertragsgemäß erbracht wurden.

§ 4 Fremdleistungen

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden in Abstimmung zu bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer entsprechende Vollmacht zu erteilen.

(2) Auslagen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden vom Kunden nach Vorlage und Freigabe der Rechnungen erstattet.

(3) Soweit im Einzelfall und in Abstimmung mit dem Kunden Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung. Die durch die Verträge über Fremdleistungen entstandenen Kosten sind dem Auftragnehmer zu erstatten.

(4) Sonderfarben wie Pantone oder HKS sowie besondere Veredelungen (z.B. UV-Drucklack, Relieflack, Prägungen) sind in Abstimmung mit dem Kunden gesondert und zusätzlich zu vergüten. Produktions- und Druckzeiten können je nach Anbieter variieren.

§ 5 Versand

(1) Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Kunden mit der gebotenen Sorgfalt vor. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

(2) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag in Textform abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Textform.

(3) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.

(4) Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

§ 6 Vertragsdauer, Kündigung

(1) Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit bzw. für ein bestimmtes Projekt abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform.

(2) Für den Fall, dass der Kunde den Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, behält sich der Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht an den von ihm erbrachten Leistungen bzw. eine (vorübergehende) Einstellung der laufenden von ihm zu erbringenden Leistungen vor. Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde insolvent wird oder seinen Verpflichtungen zur Leistung von Abschlagszahlungen nicht nachkommt.

§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gestalterischen Leistungen des Auftragnehmers unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrHG). Die Bestimmungen des UrhG gelten auch dann zwischen den Vertragsparteien als vereinbart, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.

(2) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.

(3) An Entwürfen, Reinzeichnungen und sonstigen Designerarbeiten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Soweit es sich um physische Originale oder Vorlagen handelt, sind diese dem Auftragnehmer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes in Textform vereinbart wurde.

(4) Jede erneute Nutzung der Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstigen Designarbeiten bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform des Auftragnehmers. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Kunde hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung des Auftragnehmers erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

(5) Der Auftragnehmer überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das einfache sowie zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht übertragen sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 UrHG) eingeräumt. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

(6) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Vereinbarung in Textform zwischen Auftragnehmer und Kunden.

(7) Der Auftragnehmer ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstigen Designarbeiten als Urheber zu benennen. Verletzt der Kunde das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Auftragnehmers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

(8) Will der Kunde in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des Auftragnehmers formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf es dazu der vorherigen Zustimmung in Textform des Auftragnehmers.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und etwaige Mängel gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen. Die Anzeige von offensichtlichen Mängeln muss in Textform innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Anzeige versteckter Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Anzeigepflicht gilt die Werkleistung des Auftragnehmers in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

(2) Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben.

(3) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch den Auftragnehmer erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts- und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihm diese bei seiner Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, wenn der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl er dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Ein solcher Hinweis durch den Auftragnehmer an den Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in Textform zu erfolgen. Erachtet der Auftragnehmer für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit dem Auftragnehmer die Kosten hierfür der Kunde.

(4) Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

(5) Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung des Auftragnehmers.

(6) Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet der Auftragnehmer nicht.

(7) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die vom Kunden gestellten Bilder, Daten und Schriften. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.

(8) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Kunden abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.

(9) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Besondere Bestimmungen Internet, webbasierte Softwarelösungen

(1) Der Auftragnehmer erstellt Internetauftritte nach dem zum Zeitpunkt der Erstellung allgemein anerkannten Stand der Technik. Die Darstellung und Funktionalität wird für die zum Zeitpunkt der Fertigstellung aktuellen Versionen marktüblicher Browser optimiert. Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass der Internetauftritt auch bei zukünftigen technischen Änderungen, neuen Browser-Versionen, Betriebssystemen, Endgeräten oder Softwareumgebungen unverändert funktioniert. Gleiches gilt für die Kompatibilität mit veralteten Browsern oder Systemen. Anpassungen aufgrund technischer Weiterentwicklungen, neuer Standards oder geänderter Softwareversionen stellen gesondert zu vergütende Leistungen dar.

(2) Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung für den Internetauftritt sowie die Haftung für die Richtigkeit von Text und Bild. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Content-Management-Systemen (CMS), wo seitens des Kunden zwingend sicherzustellen ist, dass die Systeme immer in der aktuellsten Version (inklusive verfügbarer Sicherheits-Updates) verwendet werden. Für Schäden, Ausfälle oder Sicherheitsvorfälle, die auf eine unterlassene Aktualisierung des eingesetzten Content-Management-Systems oder installierter Erweiterungen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nicht.

(3) Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsentationen/webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt, wofür die Kosten für eine einmalige Einrichtung zusätzlich erhoben werden.

(4) Für die Wiedereinstellung von Präsentationen/webbasierten Softwarelösungen im Internet nach vorheriger Entfernung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden die Kosten für eine einmalige Einrichtung zusätzlich erhoben.

(5) Vom Kunden gelieferte Texte und Bilder oder Inhalte sowie Links auf Seiten im Internet dürfen keine Warenzeichen, Patente oder andere Rechte Dritter verletzen. Für Schäden durch die gelieferten Daten haftet der Kunde.

(6) Die Internetpräsenz oder verlinkte Inhalte dürfen nicht zur Speicherung oder Verbreitung rechtswidriger, extremistischer, pornographischer, bedrohender, verleumderischer oder sonst unzulässiger Inhalte verwendet werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der Kunde den Verstoß selbst zu vertreten hat.

(7) Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen werden durch den Auftragnehmer schnellstmöglich umgesetzt. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können Fristen vereinbart werden.

§ 10 Geheimhaltungspflicht

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie - soweit zur Erreichung des Vertragszweckes geboten - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben.

(2) Der Auftragnehmer hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für diesen tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

(3) Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase / Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.

§ 11 Widerrufsbelehrung

Für Verbraucher gilt die gesondert veröffentlichte Widerrufsbelehrung (Stand 06.2026) unter https://loose-media.de/widerrufsbelehrung.

§ 12 Kennzeichnung

Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Kunden in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 06.2026

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