§ 1 Geltungsbereich, Gegenstand des Vertrages
(1) loosemedia, Stefan Loose, Gerhart-Hauptmann-Straße 43, 40699 Erkrath - Unterfeldhaus (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt), erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien aus dem Bereich (Web-)Design, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hätte diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten auch dann, wenn er in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Der Auftragnehmer kann diese AGB innerhalb einer angemessenen Frist inhaltlich ändern, sofern ein sachlicher Grund hierfür gegeben ist, d.h. der Vertragspartner darf durch die Änderung nicht schlechter gestellt werden. Ein sachlicher Grund kann in der Änderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten liegen. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber in diesem Fall die geänderte Fassung der AGB schriftlich unter Setzung einer angemessenen Reaktionsfrist mit. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb der vom Auftragnehmer gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Der Auftragnehmer weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.
(5) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Beraten, Konzept, Planen, Gestalten, Produktion, Werbeschaltungen jeglicher Werbemaßnahmen, sowie sonstige Leistungen nach Absprache. Die detaillierten Beschreibungen der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, sowie deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen des Auftragnehmers.
§ 2 Vergütung
(1) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie schließen Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
(2) Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Sie sind ohne Abzug sofort nach Abschluss bzw. Annahme eines Projekts bzw. einer Projektphase fällig.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen wie vertraglich vereinbart zu verlangen und in Rechnung zu stellen. Kommt der Auftraggeber mit einer Abschlagszahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer die Arbeiten so lange verweigern, bis die Zahlung erfolgt ist.
(4) Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, kann der Auftragnehmer Mehrleistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Kunden oder durch unvorhergesehene und nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände notwendig werden, nach aufgewendeten Stunden mit einem aktuell geltenden Stundensatz zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer berechnen. Ist keine Pauschalvergütung vereinbart, werden sämtliche Leistungen des Auftragnehmers nach aufgewendeten Stunden zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer berechnet.
(5) Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig (Entwurfshonorar), sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(6) Ist keine Vergütung vereinbart, gilt für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers die nach dem Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt) übliche Vergütung als vereinbart, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(7) Materialkosten, wie Farbkopien, Computerausdrucke, Datenfernversand oder Datenabspeicherung auf Dateiträger wie CD-ROM etc. und Bildlizenzen, die vom Kunden veranlasst sind, werden - soweit nichts anderes vereinbart - berechnet.
(8) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Kunde sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
§ 3 (Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle Unterlagen, die für die Erstellung des Werkes nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme etc.
(2) Der Kunde versichert, zur Verwendung aller Unterlagen, die er dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Er ist zudem allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte.
(3) Einzelne Entwicklungs- und Projektphasen werden jeweils nach Fertigstellung dem Kunden zur Korrektur und Abnahme zur Verfügung gestellt. Korrekturen, Einwände und Abnahmen erfolgen in Textform (§ 126b BGB). Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
§ 4 Fremdleistungen
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden in Abstimmung zu bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
(2) Auslagen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden vom Kunden nach Vorlage und Freigabe der Rechnungen erstattet.
(3) Soweit im Einzelfall und in Abstimmung mit dem Kunden Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung. Die durch die Verträge über Fremdleistungen entstandenen Kosten sind dem Auftragnehmer zu erstatten.
(4) Sonderfarben wie Pantone, HKS, Mehrfarbigkeit, UV-Drucklack, Relieflack, Prägungen etc. sind in Abstimmung mit dem Kunden gesondert und zusätzlich zu vergüten. Produktions- und Druckzeiten können je nach Anbieter variieren.
§ 5 Versand
(1) Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Kunden mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
(2) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
(3) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
(4) Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
(5) Dem Auftragnehmer steht an den vom Kunden angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB sowie ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
§ 6 Vertragsdauer, Kündigung
(1) Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit bzw. für ein bestimmtes Projekt abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Für den Fall, dass der Kunde den Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, behält sich der Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht an den von ihm erbrachten Leistungen bzw. eine (vorübergehende) Einstellung der laufenden von ihm zu erbringenden Leistungen vor. Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde insolvent wird oder seinen Verpflichtungen zur Leistung von Abschlagszahlungen nicht nachkommt.
§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt
(1) Alle gestalterischen Leistungen des Auftragnehmers unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrHG). Die Bestimmungen des UrhG gelten auch dann zwischen den Vertragsparteien als vereinbart, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
(2) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
(3) An Entwürfen, Reinzeichnungen und sonstigen Designerarbeiten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Auftragnehmer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anders schriftlich vereinbart wurde.
(4) Jede erneute Nutzung der Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstigen Designarbeiten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Kunde hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung des Auftragnehmers erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
(5) Der Auftragnehmer überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das einfache sowie zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht übertragen sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 UrHG) eingeräumt. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
(6) Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstigen Designarbeiten hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht des Auftragnehmers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
(7) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Kunden.
(8) Der Auftragnehmer ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstigen Designarbeiten als Urheber zu benennen. Verletzt der Kunde das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Auftragnehmers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
(9) Will der Kunde in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des Auftragnehmers formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf es dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und etwaige Mängel gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen. Die Anzeige von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Anzeige versteckter Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Anzeigepflicht gilt die Werkleistung des Auftragnehmers in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
(2) Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben.
(3) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch den Auftragnehmer erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts- und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihm diese bei seiner Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, wenn der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl er dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Ein solcher Hinweis durch den Auftragnehmer an den Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet der Auftragnehmer für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit dem Auftragnehmer die Kosten hierfür der Kunde.
(4) Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit für Bild und Text.
(5) Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung des Auftragnehmers.
(6) Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet der Auftragnehmer nicht.
(7) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die vom Kunden gestellten Bilder, Daten und Schriften. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
(8) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Kunden abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.
(9) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die dieser oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung des Auftragnehmers wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag des Auftragnehmers, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung des Auftragnehmers nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflicht ergibt.
§ 9 Besondere Bestimmungen Internet, webbasierte Softwarelösungen
(1) Der Auftragnehmer erstellt den Internetauftritt so, dass er nach dem gegenwärtigen Stand der Technik und auf den üblichen Browsern (IE, Firefox, Safari, Chrome) - in den zum Zeitpunkt der Erstellung jeweils aktuellen Versionen - zügig und vollständig aufgebaut wird. Er haftet nicht dafür, dass der Internetauftritt auch bei technischen Veränderungen jeglicher Art einwandfrei aufgebaut wird. Gleiches gilt für ältere und zukünftige Browserversionen. Bei Änderungen und Anpassungen an neue Standards haftet er nicht dafür, dass der Internetauftritt auch auf älteren und zukünftigen Browsern oder unter zukünftiger Serversoftware (z.B. PHP, MySQL) einwandfrei funktioniert. Insbesondere haftet er nicht für Schäden, die Kunden des Kunden bzw. Nutzers infolge veralteter Technik geltend machen könnten.
(2) Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung für den Internetauftritt sowie die Haftung für die Richtigkeit von Text und Bild. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Content-Management-Systemen, Galerien oder anderen komplexen Shop-Systemen (Joomla, Redaxo, Typo3), wo seitens des Kunden zwingend sicherzustellen ist, dass die Systeme immer in der aktuellsten Version (inklusive verfügbarer Sicherheits-Updates) verwendet werden.
(3) Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsentationen/webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt, wofür die Kosten für eine einmalige Einrichtung zusätzlich erhoben werden.
(4) Für die Wiedereinstellung von Präsentationen/webbasierten Softwarelösungen im Internet nach vorheriger Entfernung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden die Kosten für eine einmalige Einrichtung zusätzlich erhoben.
(5) Vom Vertragspartner gelieferte Texte und Bilder oder Inhalte sowie Links auf Seiten im Internet dürfen keine Warenzeichen, Patente oder andere Rechte Dritter verletzen. Für Schäden durch die gelieferten Daten haftet der Vertragspartner.
(6) Die Inhalte der Präsentationen müssen der Wahrheit entsprechen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche Qualifikation eines Vertragspartners.
(7) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die von einem Vertragspartner gegenüber einem Dritten zu erbringenden Verpflichtungen aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind.
(8) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Forderungen von Dritten gegenüber einem Vertragspartner aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind.
(9) Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, obszönen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwendet werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der Vertragspartner den Verstoß selbst zu vertreten hat.
(11) Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen werden durch den Auftragnehmer schnellstmöglich umgesetzt. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können Fristen vereinbart werden.
§ 10 Geheimhaltungspflicht
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie - soweit zur Erreichung des Vertragszweckes geboten - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben.
(2) Der Auftragnehmer hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für diesen tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
(3) Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase / Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
§ 11 Widerrufsbelehrung
(1) Widerrufsrecht: Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
loosemedia, Stefan Loose, Gerhart-Hauptmann-Str. 43, 40699 Erkrath
Fax-Nummer: +49 (0)211 - 6004492; E-Mail:
Der Kunde kann hierfür das Muster-Widerrufsformular verwenden, welches im Internet unter https://loose-media.de/agb abrufbar ist.
(2) Widerrufsfolgen:Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind etwaige (beiderseits) empfangene Leistungen innerhalb von 14 Tagen zurück zu gewähren. Für etwaige Rückzahlungen wird der Auftragnehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Kunde bei der ursprünglichen Zahlung verwendet hat, es sei denn, zwischen den Parteien wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Kunden durch die Rückzahlung ein Entgelt entstehen.
(3) Besonderer Hinweis: Widerruft der Kunde einen Vertrag, der die Erbringung von Dienstleitungen beinhaltet, und hat er verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er einen angemessenen Wertersatz zu zahlen, der dem Anteil der bis zur Ausübung des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag besteht dieser Anspruch nur dann, wenn der Auftragnehmer das vorgenannte Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat.
(4) Erlöschen/Nichtbestehen Widerrufsrecht: Das vorstehende Widerrufsrecht gilt nicht, sofern das Rechtsgeschäft der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt, wenn der Auftragnehmer mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.
§ 12 Kennzeichnung
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Kunden in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HBG ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(2) Sollte eine Bestimmung des Vertrages bzw. dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
Stand: 15.12.2014