Nicht vergessen: neue EU-Verordnung zum Datenschutz ab 25. Mai!

Die neue EU-Verordnung zum Datenschutz gilt ab 25. Mai!

Beim Betrieb Ihrer Homepage und/oder Ihres Onlineshops sind ab 25. Mai 2018 die neuen Vorschriften der EU-Datenschutz Grundverordnung (im Folgenden kurz DSGVO) zu beachten. Darin werden die bewährten Grundprinzipien des Datenschutzes fortgeschrieben. Die Struktur des geltenden Datenschutzrechts bleibt im Wesentlichen bestehen. Die DSGVO enthält aber auch eine Reihe neuer Elemente, die zu Änderungen an Ihrer aktuellen Homepage führen können. Wir helfen Ihnen, wenn Sie rund um die neue DSGVO auf Ihrer Homepage aktiv werden wollen.

Am 25. Mai 2018 wird die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Geltung erlangen und die alte EU-Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) ersetzen. Wichtig ist, dass die DSGVO in allen Ländern der EU unmittelbar wirksam wird und nicht – wie bei einer Richtlinie – erst in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Die wesentlichen Grundzüge in der Zusammenfassung:

  • Gilt generell für alle Unternehmen in der EU und Unternehmen weltweit, wenn es sich um Daten von Bürgern der EU handelt.
  • Datenschutzstandards sind damit innerhalb der EU einheitlich.
  • Bewährte Prinzipien des Datenschutzrechts bleiben bestehen.
  • Maßvolle Modernisierungen und daraus resultierende Neuerungen sind zu beachten.
  • Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur nach ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Es gibt nur wenige, eng begrenzte Ausnahmen.
  • Wenn personenbezogene Daten erhoben werden, ist darauf transparent, schnell erkennbar und leicht verständlich hinzuweisen. Das führt in der Regel zu einem separaten Menüpunkt „Datenschutzerklärung“ in einer Homepage.
  • Sanktionierungen und Bußgeldrahmen bei Verstößen wurden deutlich ausgeweitet.

Welche Auswirkungen die neue Verordnung auf Homepage oder Onlineshop Ihres Betriebs hat, kann man pauschal nicht sagen. Denn Änderungs-/Ergänzungsbedarf hängt von vielen Details ab, zum Beispiel bei den Formulierungen und der Platzierung des Impressums und der Datenschutzerklärung, bei Kontakt-Formularen, Login-Bereichen und Newslettern. Auch ist der weit verbreitete Einsatz von Cookies zu berücksichtigen und die Nutzung von Social-Media-Plug-Ins zu prüfen.

Weiterführende Informationen zur neuen DSGVO und den kompletten Wortlaut finden Sie unter folgenden Links:

Wenn Sie rund um die neue DSGVO auf Ihrer Homepage aktiv werden wollen, unterstützen wir Sie gerne. Wie sich zusätzliche Informationen sinnvoll auf Ihrer Homepage platzieren und einbinden lassen können, über die Aufbereitung und Gestaltung entsprechender Texte bis zur Nutzung technischer Einrichtungen wie zum Beispiel einer SSL-Verschlüsselung, deren Einsatz die Einhaltung von Datenschutzanforderungen fördert. Sprechen Sie uns an: Wir stehen bereit, damit verbundene Fragen zu besprechen und machen Ihnen für die Ergänzung Ihrer Homepage ein Angebot.

Bitte beachten: Diese Informationen geben nur einen ersten Überblick und stellen keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen, Ihren Rechtsbeistand und/oder den Datenschutzbeauftragten Ihres Hauses (falls vorhanden) auf die neue DSGVO anzusprechen.

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